Friedhof Pressath

Leichenhalle
Leichenhalle
Friedhofskapelle

 

 

 

 

 

Neuer Service im Friedhof in Pressath

Von der Kirchenverwaltung wurde beschlossen, künftig für die Grabinhaber 2 Gartenkarren zur Verfügung zu stellen. Die Karren können, wie bei Einkaufswägen, mit einem 2 € Stück entnommen werden. Wenn die Karren wieder in das Gestell eingestellt werden, gibt es das  2 € Stück zurück.

Es wird gebeten, die Karren pfleglich zu behandeln und  in einem sauberen Zustand wieder abzustellen. Außerdem wird darf hingewiesen, dass Erde nur auf die vorhanden Flächen an den Containern und nicht in die Container verbracht werden darf. Die Container sind nur für Pflanzenabfälle und Plastikabfälle –jeweils getrennt- zu verwenden. Im Interesse der Sauberkeit auf dem Friedhof wird um Beachtung gebeten.

Wir weisen nochmals auf einige Punkte der Friedhofsordnung hin:

  • 18 (1) Grabstätten haben folgende Ausmaße: Einzelgräber 1,80 x 0,90 /Doppelgräber 1,80 x 1,60 m / Dreifachgräber 1,80×2,40m /Urnengräber 1,00 x 0,60 m.
    Die Höhe des Grabmals darf grundsätzlich eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.
  • 18 (2) Im Übrigen setzt in Einzelfällen die Ausmaße der Grabstätten die Friedhofsverwaltung fest. Dies gilt auch für den seitlichen Abstand zum Nachbargrab, der mindestens 0,30 m zu betragen hat.
  • 22 (4) Zwischen den Grabstätten ist die Fläche mit Kieskörnung aufzufüllen (Geeignet ist hierfür Schotter mit einer Körnung von Größe 8/16 mm).

Andere Materialien sind nicht gestattet!

Um dieser Festlegung nachzukommen hat die Kirchenverwaltung im Bereich der Container eine Möglichkeit geschaffen, dass die benötigte Kieskörnung zur Verfügung steht. Wir danken den Firmen Richard Suttner und Lothar Wiesend für die Spende und Ausführung der Arbeiten.

  • 24 (1) Die Errichtung von Grabmälern und sonstigen baulichen Anlagen (Grabeinfassungen, maximale Höhe u.a.) müssen bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden und bedürfen – unbeschadet sonstiger Vorschriften – der schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Die Toilette am Friedhof ist von Anfang April bis 15.11. geöffnet.

Bei Beerdigungen ist die Toilette auch außerhalb dieser Zeit geöffnet.

Dank an Frau Wiesent für die Reinigung das ganze Jahr über. Vergelt`Gott!

 

Friedhofsordnung

Friedhofsgebührenordnung